Sachkunde für Rodentizide ab 1. Jänner 2026
Dies gilt für Giftköder gegen Mäuse und Ratten, die beispielsweise im Hofbereich in Lagerstätten und anderen Wirtschaftsgebäuden eingesetzt werden.
Betroffen von den neuen Regelungen sind Rodentizide mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen. Sie sind bereits in geringer
Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als
PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft. Produkte mit den Wirkstoffen Alpha-Chloralose und Coumatetralyl sind schwächer und daher ohne Sachkundenachweis erhältlich.
Die LK Österreich hat in Zusammenarbeit mit dem LFI Österreich einen
Online-Sachkundekurs für Landwirte erstellt, der unter https://oe.lfi.at/ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883503 abgerufen und gebucht werden kann. Der Kurs dauert zweieinhalb Stunden und besteht aus fachlichen und rechtlichen Inhalten. Nach einer erfolgreichen Wissensüberprüfung kann die Teilnahmebestätigung selbstständig
ausgedruckt werden. Diese gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis der Sachkunde.
Für die Absolvierung dieses Kurses konnten einige wichtige Fragen geklärt werden:
Der Rodentizid-Sachkundenachweis wird befristet für die Dauer von sechs Jahren
ausgestellt. Für die Verlängerung ist die Absolvierung einer Weiterbildung notwendig.
Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z.B. gegen Feldmäuse und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.
Betroffen von den neuen Regelungen sind Rodentizide mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen. Sie sind bereits in geringer
Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als
PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) eingestuft. Produkte mit den Wirkstoffen Alpha-Chloralose und Coumatetralyl sind schwächer und daher ohne Sachkundenachweis erhältlich.
Die LK Österreich hat in Zusammenarbeit mit dem LFI Österreich einen
Online-Sachkundekurs für Landwirte erstellt, der unter https://oe.lfi.at/ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883503 abgerufen und gebucht werden kann. Der Kurs dauert zweieinhalb Stunden und besteht aus fachlichen und rechtlichen Inhalten. Nach einer erfolgreichen Wissensüberprüfung kann die Teilnahmebestätigung selbstständig
ausgedruckt werden. Diese gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis der Sachkunde.
Für die Absolvierung dieses Kurses konnten einige wichtige Fragen geklärt werden:
- Der Sachkundenachweis ist auch für die Lagerung der Rodentizide erforderlich, da die Lagerung gemäß EU-Biozidprodukteverordnung auch zur Verwendung zählt.
- Neben dem Betriebsführer können auch am Betrieb maßgeblich tätige und in die
Bewirtschaftung eingebundene Personen den Sachkundekurs für Rodentizide
absolvieren. - Bei der Anmeldung zum Online-Sachkundekurs wird auch eine Betriebsnummer (LFBIS-Nummer oder UID-Nummer) abgefragt, die am Sachkundenachweis als
Bestätigung der beruflichen Verwendung angeführt ist. - Personen, die mehr als einen Betrieb führen (z.B: zwei LFBIS-Nummern), benötigen den Sachkundenachweis für Rodentizide nur für einen Betrieb.
Der Rodentizid-Sachkundenachweis wird befristet für die Dauer von sechs Jahren
ausgestellt. Für die Verlängerung ist die Absolvierung einer Weiterbildung notwendig.
Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z.B. gegen Feldmäuse und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.